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Sextoys auf Reisen: Flugzeug und Schweizer Zoll

Veröffentlicht am · Zuletzt geprüft am · So arbeiten wir

Ein Wochenende in den Bergen, eine Woche am Meer, eine Geschäftsreise mit einem freien Abend. Es gibt viele gute Gründe, ein Toy einzupacken, und ein paar Fragen, die dabei auftauchen. Darf ein Vibrator ins Handgepäck? Wohin mit dem Gleitgel? Muss man ein Toy, das man im Ausland gekauft hat, bei der Rückkehr in die Schweiz verzollen? Hier stehen die Antworten, soweit Behörden sie geben, und ein paar praktische Tipps für unterwegs.

Darf ein Sextoy ins Handgepäck?

Ja. Eine Regel, die Sextoys im Flugzeug verbietet, nennen weder das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) noch das deutsche Luftfahrt-Bundesamt. Die US-Sicherheitsbehörde TSA führt «Toys (Adult)» sogar ausdrücklich als erlaubt, im Handgepäck wie im Koffer, mit dem Hinweis, dass am Ende die Person an der Kontrolle entscheidet. Was für ein Toy gilt, hängt also nicht davon ab, wofür es gedacht ist, sondern davon, was drin ist. Bei einem Toy mit Motor ist das ein Akku oder eine Batterie.

Wird an der Kontrolle nachgefragt, reicht eine kurze, sachliche Antwort.

Akku-Toys im Flugzeug

Für Geräte mit Lithium-Akku gelten die Regeln für Batterien. Das BAZL schreibt, dass Geräte mit eingebautem Akku bis 100 Wattstunden in der Regel im Gepäck erlaubt sind und gegen ungewolltes Einschalten gesichert sein müssen. Ersatzakkus sind nur im Handgepäck erlaubt, jeder einzeln gegen Kurzschluss geschützt. Das Luftfahrt-Bundesamt rät, Geräte ins Handgepäck zu nehmen. Wer ein Gerät im Koffer aufgibt, muss es vollständig ausschalten, ein Stand-by genügt nicht.

Ein Gerät, das im Koffer von selbst anspringt, wollen diese Regeln verhindern. Darum schaltest du ein Toy vor dem Packen aus. Hat es eine Reisesperre, aktivier sie. Ob dein Modell eine hat und wie sie funktioniert, steht in der Anleitung. Hat es keine, hilft es manchmal, das Toy so zu verpacken, dass der Knopf nicht gedrückt werden kann, etwa in einer festen Schachtel.

Fluggesellschaften dürfen strenger sein als die Behörden, schreibt das Luftfahrt-Bundesamt. Die Lufthansa Group zählt in ihrer Übersicht zu Gefahrgut ausdrücklich auch Spielzeug und elektrische Zahnbürsten zu den Geräten, für die diese Regeln gelten. Ein Blick auf die Seite deiner Airline vor dem Flug schadet nicht.

Gleitgel und Massageöl im Handgepäck

Gleitgel und Massageöl gelten als Flüssigkeiten oder Gele. Für sie nennt das BAZL Behälter bis 100 Milliliter, die locker in einen durchsichtigen Beutel mit höchstens einem Liter passen, den man wieder verschliessen kann, ein Beutel pro Person. An Flughäfen mit neuen Scannern ist teilweise mehr erlaubt, und die Regeln können sich zwischen Hin- und Rückflug unterscheiden. Für den Flughafen Zürich weist das BAZL auf neue Bestimmungen seit dem 26. Juni 2026 hin. Vor dem Flug schaust du am besten beim Flughafen nach.

Praktisch für unterwegs sind Gleitmittel in Einzelportionen. Sie nehmen wenig Platz weg, und eine angebrochene Flasche kann im Koffer nicht auslaufen.

Ein Toy im Ausland gekauft, was gilt am Zoll?

Dasselbe wie für jede andere Ware. Sextoys und Erotikartikel stehen nicht auf der Liste der Verbote und Beschränkungen, die das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) für Private veröffentlicht. Entscheidend ist der Wert.

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Wertfreigrenze bei 150 Franken pro Person und Tag, vorher waren es 300. Waren bis zu diesem Gesamtwert bringst du mehrwertsteuerfrei mit, wenn sie für den privaten Gebrauch oder als Geschenk gedacht sind. Liegt der Gesamtwert darüber, wird die Mehrwertsteuer auf den ganzen Wert fällig, also auch auf die ersten 150 Franken. Ein einzelnes Stück über 150 Franken ist immer steuerpflichtig. Der Normalsatz beträgt 8,1 %. So erklärt es das BAZG.

Ein Beispiel. Kaufst du in Mailand einen Vibrator für 120 Franken, bleibt er steuerfrei. Kommen am selben Tag Schuhe für 80 Franken dazu, liegt der Gesamtwert bei 200 Franken, und die Mehrwertsteuer gilt für beides. Anmelden kannst du Waren selbst mit der App QuickZoll des BAZG, bevor du die Grenze überquerst.

Die Grenze gilt für jede Person einzeln, auch für Kinder, und einmal pro Tag. Reist ihr zu zweit, hat also jede und jeder von euch eigene 150 Franken.

Persönliche Gebrauchsgegenstände, die du auf die Reise mitnimmst und wieder heimbringst, sind abgabenfrei und zählen nicht zur Wertfreigrenze. Das gilt auch für ein Toy, das schon vor der Reise bei dir zu Hause lag.

Und bei Bestellungen aus dem Ausland?

Für Pakete gelten andere Regeln als für Reisende. Das BAZG erhebt auf Postsendungen die Mehrwertsteuer, verzichtet aber auf Beträge bis 5 Franken. Dazu kommen Gebühren von Post oder Kurierfirma. Wie das bei einer Bestellung bei uns läuft, erklärt der Ratgeber Sextoys diskret in die Schweiz bestellen.

Reisen ausserhalb Europas

Was hier steht, gilt für die Schweiz und für Flüge ab der Schweiz und Deutschland. Andere Länder haben eigene Regeln für die Einfuhr und für das Handgepäck, und was in der Schweiz selbstverständlich ist, muss es dort nicht sein. Reist du weiter weg, informier dich vorher auf der Seite der Zollbehörde des Ziellandes oder bei seiner Botschaft, und schau dir die Gepäckregeln der Fluggesellschaft für den Rückflug an. Sie können sich von denen auf dem Hinflug unterscheiden, schreibt das BAZL für Flüssigkeiten.

Unterwegs sauber und diskret

Ein Beutel aus Stoff hält ein Toy sauber und neugierige Blicke fern, im Koffer wie im Hotelzimmer. Liegt deinem Toy ein Beutel bei, nimm ihn mit. Reinigen kannst du unterwegs wie zu Hause, mit warmem Wasser und milder Seife. Ein Toy, das nicht ganz ins Wasser darf, wischst du mit einem seifigen Tuch ab, so empfiehlt es SH:24, ein britischer Dienst für sexuelle Gesundheit. Lass es trocknen, bevor es zurück in den Beutel kommt. Mehr dazu steht im Ratgeber Sextoys reinigen und aufbewahren.

Vergiss das Ladekabel nicht. Manche Toys laden über einen eigenen Stecker, der zu keinem anderen Gerät passt. Wie du den Akku sicher lädst und was die Wasserschutz-Angaben bedeuten, erklärt der Ratgeber Akku, Laden und Wasserschutz.

Für die Reise eignen sich kleine Modelle, etwa Bullet-Vibratoren oder Mini-Vibratoren. Sie brauchen wenig Platz und fallen im Kulturbeutel kaum auf.

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Quellen

  1. BAZL: Batterien im Gepäck, bazl.admin.ch
  2. BAZL: Flüssigkeiten im Handgepäck, bazl.admin.ch
  3. Luftfahrt-Bundesamt, lba.de
  4. Lufthansa Group, Gefahrgut im Gepäck, lufthansa.com
  5. Transportation Security Administration (TSA), tsa.gov
  6. Bundesrat, Medienmitteilung 16.10.2024, admin.ch
  7. BAZG: Wertfreigrenze 150 Franken, bazg.admin.ch
  8. BAZG: Freimengen und Wertfreigrenzen, bazg.admin.ch
  9. BAZG: Verbote und Beschränkungen, bazg.admin.ch
  10. BAZG: QuickZoll, bazg.admin.ch
  11. BAZG: Postversand und Kurierverkehr, bazg.admin.ch
  12. SH:24, sh24.org.uk

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